Angehörige entlasten
Es gibt einige wichtige Verfügungen, die Ihre Selbstbestimmung im Falle einer Krankheit, im Tod und darüber hinaus gewährleisten. Für die persönliche Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Rechtsanwalt und/oder dem Arzt Ihres Vertrauens auf. Erste Informationen finden Sie hier:
Die Patientenverfügung
Halten Sie fest, wie Sie im Falle einer schweren Krankheit oder aufgrund eines Unfalls medizinisch behandelt werden möchten. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Maßnahmen gewünscht sind und welche Schritte Sie ablehnen. Für Ärzte und das Pflegepersonal ist dieses Dokument bindend. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Vorstellungen möglichst genau festlegen.
Die Vorsorgevollmacht
Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die in Ihrem Namen handeln können. Sie kommen zum Einsatz, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dabei kann es sich um finanzielle oder gesundheitliche Themen handeln. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den Bevollmächtigten einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt. Besonders wichtig ist dies bei unverheirateten Paaren: Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann gewährleistet werden, dass der verbleibende Partner im Todesfall auch die Bestattung regeln darf.
Die Betreuungsverfügung
Hierbei ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorsorgewünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen. Das kann zum Beispiel die Vertrauensperson sein, die Sie sich als Betreuung wünschen – für den Fall, dass Sie keine Entscheidungen selbst treffen können.
Organspende
Widerspruchsregelung für Organspender – oder nicht? Dieses Thema wird immer wieder neu diskutiert. Momentan gilt: Jeder, der nach seinem Tod Organe spenden möchte, hat folgende Möglichkeiten, die für Sicherheit sorgen:
- die Bekundung des eigenen Willens gegenüber den Angehörigen
- das Ausfüllen eines kostenlosen Organspendeausweises
- die Registrierung über das Online-Portal
Erben und vererben
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Tod wunschgemäß vererbt wird, ist die Erstellung eines Testaments empfehlenswert. Im anderen Falle greift die gesetzliche Erbfolge.
Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament:
- Der Erblasser muss testierfähig sein
- Das Testament muss komplett per Hand geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden
- Das Testament muss Datum und Ort der Ausstellung enthalten
Eine Beratung durch einem Rechtanwalt oder Notar Ihres Vertrauens ist hilfreich, um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden. Der Erblotse kann ebenfalls helfen.
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Digitaler Nachlass
Verwahren Sie die Zugangsdaten der von Ihnen online genutzten Portale sicher und informieren Sie eine Vertrauensperson darüber. Im Trauerfall können auf diese Weise Ab- und Ummeldungen unkompliziert durchgeführt werden. Es gibt jedoch auch professionelle Dienstleister, die sich mit der Regelung des digitalen Erbes befassen
Unser Partner der Erblotse
Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben macht viele Erben ratlos. Der Erblotse beantwortet die dringendsten Fragen: Beispielsweise welche Verträge gekündigt werden müssen oder welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten. Darüber hinaus bietet der Erblotse den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür wurde das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden. Hinter dem Namen Erblotse verbergen sich auf Erbrecht spezialisierte Anwälte, welche fachkundig bei Fragen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.